Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 17 Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
Stand: 05.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/17#abs-1 (1) Als Anwärterin oder Anwärter für eine Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes, des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes, des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr oder des allgemeinen Fachdienstes (Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter) kann eingestellt werden, wer
Die Einstellung als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Feldwebel des Militärmusikdienstes setzt außerdem voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens ein Orchesterinstrument beherrscht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/17#abs-2 (2) Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/17#abs-3 (3) Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Feldwebelanwärterin)“, „(Feldwebelanwärter)“ oder „(FA)“.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 17 SLV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 07.02.2019 – 10 K 2018/17
- BVerwG, 26.01.2022 – 1 WB 31/21Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen FachdienstesZitiert von 4
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 – 1 L 108/22Zitiert von 2
- BVerwG, 07.06.2018 – 1 WB 32/17Voraussetzungen der Ausplanung eines Soldaten aus der Zivilberuflichen Aus- und WeiterbildungZitiert von 22
- BVerwG, 26.09.2013 – 1 WB 49.12Zitiert von 1
- BVerwG, 20.09.2011 – 1 WB 38.10Zitiert von 21
Zuletzt entschieden
- VG Kassel, 02.08.2023 – 1 K 1512/21.KSZitiert von 1
- BVerwG, 21.07.2010 – 1 WB 67.09Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 SLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.